AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Target Distribution HandelsGmbH
Stand: August 2022

§ 1. Geltungsbereich
1.1 Die Lieferungen und Leistungen der Target Distribution GmbH, nachfolgend als Target bezeichnet, erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“). Die Lizenzbedingungen der Hersteller, die den Vertragsprodukten beiliegen, bilden einen integrierten Vertragsbestandteil. Der Kunde erklärt hinsichtlich der Geschäfte und Verträge mit Target, Unternehmer im Sinne des UGB (Unternehmensgesetzbuch) zu sein. Ein Abschluss von Verträgen als Verbraucher ist nur im Falle von Reparatur- bzw. Servicedienstleistungen möglich.

1.2 Dem Offert oder den AGB der Target bzw. dem von Target vorgeschlagenen Vertragsinhalt entgegenstehende oder davon abweichende Bedingungen oder Erklärungen des Kunden werden nicht anerkannt. Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Target in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen vorbehaltlos ausführt. Soweit die AGB von Target schweigen, gilt dispositives Recht, selbst dann, wenn die AGB des Kunden (etwa Zusagen, Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen der AGB) erfolgen, haben diese auf jeden Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung von Target maßgebend.

§ 2. Lieferungen und Leistungen
2.1 Offerte der Target sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlicher, per Telfax oder E-Mail gesendeter Auftragsbestätigung von Target, spätestens jedoch durch die Annahme der Lieferung durch den Kunden oder Erbringung der Leistung, zustande.

2.2 Target behält sich Änderungen des Liefergegenstandes vor, insbesondere im Zuge von Weiterentwicklungen, sofern die Leistungsdaten erreicht werden.

2.3 Gegebenenfalls vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von Target zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.

2.4 Die Wahl des Lieferanten bleibt Target überlassen, der Bezug bei einer anderen Bezugsquelle kann nicht verlangt werden. Das Recht zur Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt Target ausdrücklich vorbehalten.

2.5 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von Target vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei Target oder beim Lieferanten eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen etc. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Target behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch derartige Ereignisse hervorgerufene Liefer- und Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen dauert.

2.6 Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Liefer- und Leistungsverzug ausgeschlossen. Sofern der Liefer- und Leistungsverzug nicht auf einer von Target zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, maximal jedoch auf die Höhe von 5 % des vom Lieferverzug betroffenen Lieferwerts begrenzt; Ziffer 10.4 gilt entsprechend.

2.7. Bei Verzug der Annahme hat Target zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Kommt der Kunde mit der Annahme der von Target angebotenen Lieferungen oder Leistungen in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkung, ist er verschuldensunabhängig zum Ersatz der durch der Verzug oder unterlassenen Mitwirkung entstandenen Mehraufwendungen oder des Schadens verpflichtet.

§ 3. Prüfung und Gefahrenübergang
3.1 Die Gefahr einer Beschädigung oder eines Verlustes des Vertragsproduktes geht mit Übergabe an das Transportunternehmen von Target auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden der Target verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Diese Bestimmungen gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung an den Kunden.

3.2 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den Lieferpapieren sowie auf Mangelhaftigkeit zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb von vier Tagen ab Lieferscheindatum, gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Erkennbare Schäden oder Fehlmengen sind vom Kunden auf der Empfangbescheinigung des Transportunternehmers zu vermerken, widrigenfalls die Lieferung als vertragsgemäß gilt. Der Vermerk muss den Schaden bzw. die Fehlmenge hinreichend und deutlich bezeichnen.

§ 4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von Taget genannten Preise. Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Sonstige Nebenleistungen, Kosten oder Abgaben, insbesondere Verpackung, Transportkosten, Abwicklungs- und Umweltpauschale, ARA, ERA, AGV und Urheberrechtsabgaben werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt und sind vom Kunden in voller Höhe zu tragen. Das Gleiche gilt für alle eventuell anfallenden Gebühren, insbesondere Bankgebühren, Bankspesen etc.

4.2 Target behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen – insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen – bei Target eintreten. Diese wird Target dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Target ist berechtigt, auch neue, erst nach Zustandekommen des Vertrages eingeführte Gebühren und Abgaben, welche gesetzlich vorgeschrieben werden, vom Kunden einzuheben.

4.3 Zahlungen sind prompt nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Target behält sich vor, Kunden nur gegen Vorauszahlung bzw. Nachnahme zu beliefern. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Target ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen auf den Kaufpreis in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz ab Fälligkeit zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens, bleibt unberührt. Soweit Target den Kunden mahnt, ist Target berechtigt, für eigene Mahnungen pro Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 50,- EUR zuzüglich der Portospesen oder bei Mahnaufträgen die tarifmäßigen Kosten eines Inkassodienstes oder eines Rechtsanwaltes vom Kunden einzuheben.

4.4 Target ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen oder Widmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist Target berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen. 

4.5 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von Target nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

4.6 Soweit der Kunde von Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abweicht, kann Target jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Target Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig. Das gleiche gilt bei Eintritt wichtiger Gründe.

4.7 Ein dem Kunden gewährtes Zahlungsziel setzt für jeden Einzelauftrag ein ausreichend verfügbares Kreditlimit voraus. Übersteigt der Auftrag das verfügbare Kreditlimit, behält sich Target vor, den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Im Fall einer nachträglichen Verschlechterung der Bonität des Kunden ist Target berechtigt, von den gewährten Zahlungsbedingungen abzuweichen, Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.

§ 5. Datenverarbeitung
5.1 Die Auftragsabwicklung erfolgt von Target mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Target verarbeitet die im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten (z.B. Name, Lieferadresse, Rechnungsadresse, Telefonnummer, Steuernummer, E-Mail-Adresse). Darüber hinaus verwendet Target die aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erhaltenen Daten im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO – Verordnung (EU) 2016/679) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG – in der Fassung des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018) z.B. für Werbemaßnahmen und Marketingkampagnen. Für einzelne Datenverarbeitungsverfahren beauftragt Target externe Serviceunternehmen, die im Hinblick auf die Vertraulichkeit und Sicherheit der Daten gesondert verpflichtet werden und deren Umfang vertraglich geregelt ist.

5.2 Target behält sich das Recht vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen.

5.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass seine Daten zum Zwecke der Bonitätsbeurteilung aus Anlass der Auftragsbearbeitung, Antragsbearbeitung und Auftragsabwicklung an die Warenkreditevidenz der Prisma Kreditschutzversicherung – AG, 1010 Wien, Himmelpfortgasse 29, und sonstige Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen übermittelt werden. Dies sind unter anderem Identitätsdaten (Name, Adresse, Geburtsdatum etc.), sowie Daten über nachhaltigen Zahlungsverzug des Kunden (Betreibungsschritte, offener Saldo, etc.) ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Forderung zur weiteren Betreibung an ein Inkassoinstitut oder einen Anwalt. Ebenso stimmt der Kunde zu, dass seine Daten (Name, Adresse, E-Mail, Ansprechpartner) für Werbemaßnahmen an externe Serviceunternehmen und falls dies für die Auftragsabwicklung bzw. unternehmensinterne Einordnung des Kunden notwendig ist, weitergeleitet werden. Diese Zustimmung zur Datenverarbeitung kann jederzeit mittels Brief, per Telefon oder E-Mail gegenüber Target widerrufen werden.

§ 6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von Target bis zur Erfüllung der Forderungen aus dem Kaufvertrag.

6.2 Der Kunde ist widerruflich zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der Target hinzuweisen und Target unverzüglich zu unterrichten. Der Kunde hat das Eigentum der Target deutlich sichtbar zu kennzeichnen. Bei Zuwiderhandeln des Kunden gegen die Vereinbarungen über den Eigentumsvorbehalt, ist der Kunde ohne Anrechnung auf einen tatsächlich eingetretenen Schaden (insbesondere Kosten der Exszindierung im Exekutionsverfahren ) zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nettowarenwertes der Vorbehaltware verpflichtet.

6.3 Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit Target nicht gehörenden Waren erwirbt Target Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware.

6.4 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von Target an Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf Target zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.

6.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch Target gilt nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.

6.6 Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an Target ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung auch nach der Abtretung berechtigt. Target ist dessen ungeachtet im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt, und Target wird von diesem Recht aber nur im Falle des Zahlungsverzugs Gebrauch machen oder bei einem Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens betreffend den Kunden. Auf Verlangen von Target wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen, erforderliche Angaben machen, Unterlagen aushändigen und den Schuldnern die Abtretung mitteilen. Target darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen.

6.7 Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Target. Für die Bewertung der Sicherheiten ist bei der Vorbehaltsware der zur Zeit des Freigabeverlangens geltende Netto-Listenpreis der Target maßgeblich, bei abgetretenen Forderungen ist vom Netto-Rechnungsbetrag abzüglich eines Sicherheitsabschlags von 30 % auszugehen. Handelt es sich um Forderungen, bei welchen der Abnehmer des Kunden bereits in Zahlungsverzug ist oder Tatsachen bekannt sind, die berechtigten Grund zu der Annahme geben, dass ein Ausfall zu befürchten ist, so beträgt der Abschlag 50 %. Bei wegen Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung nur in Form von Miteigentum bestehenden Sicherheiten ist vom Netto-Listenpreis der von Target gelieferten Ware abzüglich eines Abschlags von 30 % auszugehen.

6.8 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von Target. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit Target über den Test- und Vorführungszweck hinaus benutzt werden.

§ 7. Gewährleistung
7.1 Die Geltendmachung von Mängelrechten des Kunden setzt voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß Ziffer 3.2 ordnungsgemäß nachgekommen ist. Target gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet sind und für die nach dem Vertrag ausdrücklich vereinbarte Verwendung geeignet sind bzw. sich für die gewöhnliche Verwendung eignen. Die Parteien sind sich bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

7.2 Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von Target schriftlich bestätigt wurden. Target haftet nicht für öffentliche Aussagen oder Werbung über die vertragsgegenständlichen Waren im Sinne des § 922 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) oder für Eigenschaften von im Umlauf befindlichen Warenproben oder Muster solcher Waren.

7.3 Target übernimmt keine Garantie dafür, dass die Funktionen von Software den Anforderungen des Kunden genügen und die Vertragsprodukte in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Installations- bzw. Konfigurationsleistungen werden von Target grundsätzlich nicht geschuldet, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart. Beratungsleistungen von Target erfolgen kostenlos und unverbindlich. Eine Haftung, insbesondere für die Funktionsfähigkeit der Produkte miteinander oder untereinander, wird dadurch nicht begründet.

7.4 Sachmängelansprüche bestehen nicht: – bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit – bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit – für funktionsbedingten Verschließ – wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen der Hersteller entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind – wenn Seriennummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Eine Haftung für Sachmängel besteht nur, sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.

7.5 Bei Vorliegen eines Sachmangels ist der Kunde, soweit der Hersteller der mangelhaften Ware ein eigenes Service- und Rückabwicklungssystem (Herstellergarantie) anbietet, verpflichtet, vor Inanspruchnahme von Target, die Durchsetzung der Ansprüche aus der Herstellergarantie gegenüber dem Hersteller ernsthaft außergerichtlich zu versuchen. Target stellt dem Kunden die hierzu erforderlichen Informationen und Kontaktadressen zur Verfügung, sollten diese dem Kunden nicht bekannt sein. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden unberührt.

7.6 Scheitert eine solche primäre Inanspruchnahme des Herstellers erfolgt bei Vorliegen eines Sachmangels nach Wahl von Target zunächst Verbesserung oder Austausch, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht. Ein Anspruch des Kunden auf Preisminderung oder Wandlung (je nach Art und Schwere des Mangels) besteht nur, soweit Target damit einverstanden ist oder Verbesserung oder Austausch nach Einschätzung von Target nicht möglich oder untunlich ist. Außer bei schriftlich vereinbarten Fixtermingeschäften spielt der erforderliche Zeitraum für den Austausch oder die Verbesserung oder sonstige Umstände in der Sphäre des Kunden keine Rolle für die Beurteilung der Frage, ob Preisminderung bzw. Wandlung stattfinden soll. Ein Anerkenntnis oder die Verbesserung von Mängeln durch Target unterbricht nicht die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche. Verwendet oder verkauft der Kunde trotz Kenntnis oder Kennenmüssens eines Mangels das mangelhafte Produkt weiter, erklärt er Target gegenüber damit gleichzeitig seinen Anspruchsverzicht hinsichtlich dieses Mangels. Soweit Target dem Kunden aus zwingendem Recht oder Vertrag Schadenersatz leisten muss, sind sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen des Schadenersatzanspruches, insbesondere auch ein Verschulden der Target, vom Kunden zu beweisen. Unabhängig davon gibt Target etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen oder die Abwicklung zu übernehmen.

7.7 Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Unternehmergeschäften sechs Monate und beginnt mit Gefahrenübergang. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar.

7.8 Im Rahmen einer Verbesserung oder eines Austauschs ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Target über und sind nach Wahl von Target auszufolgen oder auf Kosten des Kunden ordnungsgemäß zu entsorgen. Im Falle der Nacherfüllung durch ein Ersatzprodukt hat der Kunde das mangelhafte Produkt herauszugeben und Wertersatz für Gebrauchsvorteile zu leisten. Im Falle der Rückabwicklung des Geschäftes wird dem Kunden ein Betrag gut geschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich des Gebrauchsvorteils ergibt. Für die Ermittlung des Gebrauchsvorteils wird auf das Verhältnis der Nutzung des Kunden zur voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer abgestellt.

7.9 Alle mit der Verbesserung oder dem Austausch verbundenen Nebenkosten (z.B. Transportkosten, Verpackungskosten) trägt der Kunde, es sei denn, dass sie zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. Instandsetzungs- oder Instandhaltungsarbeiten erfolgen nach Wahl von Target in deren Niederlassung, beim Hersteller oder bei einem von diesem genannten Dritten. Nach Abtretung von eigenen Ansprüchen gegen den Lieferanten des gelieferten Produktes kann Target den Kunden an den Lieferanten zur Geltendmachung von Ansprüchen verweisen. Ein derartiger Verweis bzw. eine derartige Abtretung ersetzen die Erfüllung sämtlicher dem Kunden nach diesem Vertrag oder nach zwingendem Recht gegen Target zustehende Ansprüche. Soweit vertraglich zugestanden, sind Ansprüche des Kunden nach Art und Umfang auf die Target gegen ihren Hersteller oder Lieferanten zustehende Ansprüche beschränkt.

7.10 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist Target berechtigt, den Ersatz aller Aufwendungen zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen der Target berechnet. Das Vorliegen eines Mangels schon vor Übergabe der Ware und innerhalb der Gewährleistungsfrist hat der Kunde zu beweisen. Eine diesbezügliche gesetzliche Vermutung, insbesondere jene des § 924 ABGB, wird ausgeschlossen. Kostenvoranschläge sind stets kostenpflichtig.

7.11 Die genaue Vorgehensweise bei Inanspruchnahme der Sachmängelhaftung und kostenpflichtiger Reparaturen, die Abwicklung von Gewährleistungsfällen, sowie die Rücknahme von Neuware, auf die kein gesetzlicher Anspruch besteht, regeln die jeweils aktuellen Allgemeinen Rücksendebedingungen, abrufbar unter www.target-distribution.com

§ 8. Herstellerunterstütztes Endkundengeschäft
8.1 Target gewährt bei der Durchführung von Projektgeschäften vorbehaltlich der Genehmigung durch den jeweiligen Hersteller und der Belieferung des jeweils benannten Endkunden Angebote oder Preise zu besonderen Konditionen (insbesondere SBO, OPG, SBA).

8.2 Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Target, die jeweiligen Herstellerbedingungen einzuhalten, insbesondere alle Endkundennachweise wie Lieferscheine und Rechnungen (Schwärzung irrelevanter Daten möglich) zwölf Monate rückwirkend bereitzuhalten und auf Anfrage von Target oder des Herstellers vorzulegen, nur an den zulässigen Endkunden zu verkaufen sowie den höchst zulässigen Endkundenpreis nicht zu überschreiten.

8.3 Im Fall der Verweigerung der Genehmigung durch den Hersteller oder im Fall der Zuwiderhandlung gegen die Herstellerbedingungen hat Target unbeschadet der Geltendmachung weiterer Ansprüche das Recht, dem Kunden die Differenz zwischen der speziellen Preiszusage und dem regulären Einkaufspreis der Ware nachträglich in Rechnung zu stellen.

§ 9. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
9.1 Jede Software unterliegt im Hinblick auf ihre Nutzung den jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Lizenzbestimmungen und wird seine Abnehmer entsprechend verpflichten. Er hat jede Vertragsverletzung eines Abnehmers unverzüglich an Target zu melden.

9.2 Hinweise auf den Vertragsprodukten über Urheber-, Marken- oder andere Schutzrechte darf der Kunde weder beseitigen, abändern oder überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen. Der Kunde ist nur mit vorheriger Zustimmung von Target berechtigt, mitgeliefertes Dokumentationsmaterial für gewerbliche Zwecke zu übersetzen.

9.3 Target übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat Target von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

9.4 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, erklärt der Kunde bereits jetzt Target von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.

9.5 Der Kunde ist nicht befugt, Software zu verändern, zu kopieren (mit Ausnahme Sicherungskopie), zur Verwendung auf nicht kompatibler Hardware anzupassen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten.

9.6 Mietverträge über Software bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Target. Leasingverträge über Software können nur im Rahmen der jeweiligen Herstellerbedingungen bzw. unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften abgeschlossen werden.

§ 10. Haftung und weitergehende Gewährleistung
10.1 Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Target haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet Target nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Der Ausschluss gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, Verletzung von Nebenpflichten und Produzentenhaftung. Wir haften nicht für unrichtige Angaben in Prospekten, Katalogen und sonstigen schriftlichen Unterlagen.

10.2 Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz beruht.

10.3 Sofern Target fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt und nur sofern Target aufgrund zwingenden Rechts dafür einstehen muss ist Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden auf die Ersatzleistung unserer (Produkt)haftpflicht-Versicherung von Target begrenzt. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt. Das Vorliegen aller gesetzlichen Voraussetzungen für alle vom Kunden geltend gemachten Schadenersatzansprüche hat der Kunde nachzuweisen.

10.4 Vorstehende Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder wegen anfänglichem Unvermögen oder von Target zu vertretender Unmöglichkeit. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 11. Export- und Importgenehmigungen
11.1 Alle Vertragsprodukte und technisches Know-how werden von Target unter Einhaltung der derzeit gültigen AWG/AWV/EG-Dual-Use Verordnung sowie der US-Ausfuhrbestimmungen geliefert und sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Beabsichtigt der Kunde die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten, ist er verpflichtet, US-amerikanische, europäische und internationale Ausfuhrbestimmungen und Embargobestimmungen gemäß internationaler Abkommen oder von internationalen Organisationen (z. B. UNO) verhängte Embargos striktest einzuhalten. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten – einzeln oder in systemintegrierter Form entgegen diesen Bestimmungen ist untersagt.

11.2 Der Kunde muss sich selbständig über die derzeit gültigen Bestimmungen und Verordnungen informieren (z.B. bei BMWA Österreich, USDepartment of Commerce, Office of Export Administration, Washington D. C. 20230). Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. Target trifft keine Auskunftspflicht.

11.3 Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis der Target, bedarf gleichzeitig der Überbindung der Verpflichtung zur Einhaltung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet im vollen Umfang bei Nichteinhaltung der einschlägigen Bestimmungen.

11.4 Ohne vorherige behördliche Genehmigung ist es dem Kunden nicht erlaubt, Vertragsprodukte direkt oder indirekt in Länder, die einem USEmbargo unterliegen, oder an natürliche oder juristische Personen dieser Länder sowie an natürliche oder juristische Personen, die auf USamerikanischen, europäischen oder nationalen Verbotslisten (z.B.: “Entity List”, “Denied Persons List”, “Specifically Designated Nationals and Blocked Persons”) stehen, zu liefern. Ferner ist es untersagt, Vertragsprodukte an natürliche oder juristische Personen zu liefern, die in irgendeiner Verbindung mit der Unterstützung, Entwicklung, Produktion oder Verwendung von chemischen, biologischen oder nuklearen Massenvernichtungswaffen stehen.

11.5. Target stellt dem Kunden Export/Import- relevante Produktinformationen nur zur Verfügung, wenn und soweit dies eine zwingende Anforderung der vereinbarten Lieferbedingungen (Incoterms) ist.

§ 12. EG-Einfuhrumsatzsteuer
12.1 Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb Österreichs hat, ist er zur Einhaltung bezüglich der Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer an Target ohne gesonderte Anfrage. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transports der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an Target zu erteilen.

12.2 Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand – insbesondere eine Bearbeitungsgebühr von € 25,–pro Einzelfall-, der bei Target aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu ersetzen.

12.3 Jegliche Haftung von Target aus den Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit von Target vorliegt.

§ 13. Allgemeine Bestimmungen
13.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Kunden ist Feldkirch/Vorarlberg. Target ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

13.3 Es gilt das Recht der Republik Österreich. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenverkehr ist ausgeschlossen.

13.4 Der Kunde verzichtet auf Anfechtung des Vertrages aus Irrtum.

13.5 Alle Informationspflichten nach ECG (E-Commerce-Gesetz), die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, werden abbedungen.

13.6 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.